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10.02.2012
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KREIS WARNT VOR IRREFÜHRENDER RESERVIERUNG VON KFZ-WUNSCHKENNZEICHEN

Das Internetportal www.strassenverkehrsamt.de oder www.stva.de biete die
Möglichkeit, deutschlandweit und somit auch für den Zulassungsbezirk "AW"
Wunschkennzeichen zu reservieren. Dabei han-dele es sich jedoch um eine
Privatfirma und nicht um eine amtliche Dienstleistung.

Wer sich auf diese Privatfirma einlasse, müsse mit zwei Nachteilen rechnen,
so die Kreis-verwaltung. Erstens: Entstehende Kosten würden nicht auf die
amtliche Wunschkennzeichengebühr angerechnet, die bei der Anmeldung des Fahrzeugs aufgrund gesetzlicher Vor-gaben zu zahlen sei. Diese Gebühr werde trotz der bei den privaten Betreibern bereits gezahlten Reservierungsrechnung fällig.

Zweitens: Bürger berichteten von der Unzuverlässigkeit dieses Privatservices.
Sie hätten zunächst eine Reservierungs-bestätigung erhalten. Bei der
amtlichen Kfz-Zulassung in der Kreisverwaltung oder einer der drei Außenstellen in Adenau,
Niederzissen und Sinzig sei allerdings klar geworden, dass diese Kennzeichen bereits vergeben worden waren. Besonders ärgerlich sei dies, wenn über die
private Homepage noch Schilder bestellt und bezahlt wurden, die somit
unbrauchbar seien. Der Tipp aus dem Kreishaus: Kfz-Halter sollten auf der Webseite der Kreisverwaltung Ahrweiler das gewünschte Kennzeichen auswählen und reservieren:
www.kreis-ahrweiler.de, "Verwaltung online", "Kfz-Wunschkennzeichen". Die
Gebühr
betrage 12,80 Euro. Außerdem stehe ein Wunschkennzeichenschalter in der
Kfz-Zulassungsstelle im Kreishaus. - Info: Kreisverwaltung Ahrweiler, Ruf
02641/975-412, E-Mail bruno.schloesser@aw-online.de.


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